05 T 470/12•Landgericht Münster, 2013-01-24, 05 T 470/12
Landgericht Münster, 2013-01-24, 05 T 470/12
05 T 470/12Kantonsgericht24.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 05 T 470/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-24
Aktenzeichen: 05 T 470/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0124.05T470.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-) Kammer
Normen: ZPO §§ 850 d, 850 f Abs.1b
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Beschwerdeführerin wird Verfahrenskostenhilfe für das Abänderungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q aus Steinfurt bewilligt.
Das Hauptsacheverfahren wird zu erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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