Landgericht Münster, 2013-03-01, 5 T 111/13

5 T 111/13Kantonsgericht01.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 111/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-01

Aktenzeichen: 5 T 111/13

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0301.5T111.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-) Kammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens

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