Landgericht Münster, 2013-04-17, 16 O 269/11

16 O 269/11Kantonsgericht17.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 16 O 269/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-17

Aktenzeichen: 16 O 269/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0417.16O269.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.267,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Juli 2011 zu zahlen und den Kläger von den Kosten der Rechtsanwälte C, I & Kollegen, F-Str. 16, XXX H in Höhe von 546,69 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 45 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 55 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in ebensolcher Höhe leisten.

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