111 O 126/11•Landgericht Münster, 2013-06-27, 111 O 126/11
Landgericht Münster, 2013-06-27, 111 O 126/11
111 O 126/11Kantonsgericht27.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 111 O 126/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-27
Aktenzeichen: 111 O 126/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0627.111O126.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren immateriellen Schaden sowie jeden bisherigen und künftigen materiellen Schaden zu ersetzen, der auf der Operation des Klägers am 11.12.2007 beruht, materielle Schäden allerdings nur, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorprozessualen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 285,24 €, zahlbar an die klägerischen Prozessbevollmächtigten, freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92 % und der Beklagte zu 8 %.
Das Urteil ist für jede Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.