Landgericht Münster, 2013-07-30, 11 O 294/12

11 O 294/12Kantonsgericht30.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 11 O 294/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-30

Aktenzeichen: 11 O 294/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0730.11O294.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt,

Zug um Zug gegen Zahlung eines Kaufpreises von 601.388,82 € zu erklären, dass das Eigentum an dem Grundstück, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Q von Q Stadt, Blatt 78### unter lfd. Nr. 9 des Bestandsverzeichnisses, GO1, sowie an den derzeit noch im Eigentum der Stadt Q stehenden zwei, im Grundbuch von Q Stadt, Blatt 10### unter lfd. Nr. 84 und 87 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücken, GO2, und GO3, auf die Beklagte übergehen soll und zu bewilligen, dass die Beklagte als Eigentümerin dieser Grundstücke im Grundbuch eingetragen wird.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 € vorläufig vollstreckbar.

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