Landgericht Münster, 2013-08-20, 025 O 38/13

025 O 38/13Kantonsgericht20.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 025 O 38/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-20

Aktenzeichen: 025 O 38/13

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0820.025O38.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.067,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.02.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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