Landgericht Münster, 2013-09-13, 5 T 380/13

5 T 380/13Kantonsgericht13.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 380/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-13

Aktenzeichen: 5 T 380/13

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0913.5T380.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 Euro.

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