Landgericht Münster, 2013-11-19, 114 O 143/12

114 O 143/12Kantonsgericht19.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 114 O 143/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-19

Aktenzeichen: 114 O 143/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:1119.114O143.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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