03 S 123/13•Landgericht Münster, 2013-12-03, 03 S 123/13
Landgericht Münster, 2013-12-03, 03 S 123/13
03 S 123/13Kantonsgericht03.12.2013
Regest
siehe Berichtigungsbeschluss - 03 S 123/13 - vom 15.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 03 S 123/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-03
Aktenzeichen: 03 S 123/13
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:1203.03S123.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivil- (Berufungs-) Kammer
Leitsätze
siehe Berichtigungsbeschluss - 03 S 123/13 - vom 15.01.2014
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Warendorf vom 27.06.2013 (5 C 952/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.682,50 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.244,39 € seit dem 01.08.2012 sowie aus weiteren 1.438,11 € seit dem 16.01.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Der Klägerin werden 30 % der Kosten des Rechtsstreits auferlegt; die Beklagten tragen 70 % der Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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