03 S 123/13•Landgericht Münster, 2014-01-15, 03 S 123/13
Landgericht Münster, 2014-01-15, 03 S 123/13
03 S 123/13Kantonsgericht15.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 03 S 123/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-15
Aktenzeichen: 03 S 123/13
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0115.03S123.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Berufungs-)Kammer
Tenor
Der Kostentenor des am 03.12.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Münster (3 S 123/13) wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es nicht heißt,
„Der Klägerin werden 30 % der Kosten des Rechtsstreits auferlegt; die Beklagten tragen 70 % der Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner .“,
sondern richtig heißt,
„Die Kosten der ersten Instanz werden der Klägerin zu 30 % und den Beklagten zu 70 % als Gesamtschuldner auferlegt; die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin in vollem Umfang .“
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