012 O 297/13•Landgericht Münster, 2014-03-07, 012 O 297/13
Landgericht Münster, 2014-03-07, 012 O 297/13
012 O 297/13Kantonsgericht07.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 012 O 297/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-07
Aktenzeichen: 012 O 297/13
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0307.012O297.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.462,74 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.08.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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