Landgericht Münster, 2014-03-18, 04 O 331/13

04 O 331/13Kantonsgericht18.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 04 O 331/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-18

Aktenzeichen: 04 O 331/13

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0318.04O331.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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