Landgericht Münster, 2014-04-23, 02 O 462/11

02 O 462/11Kantonsgericht23.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 02 O 462/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-23

Aktenzeichen: 02 O 462/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0423.02O462.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trät der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages

abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in

Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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