03 S 37/14•Landgericht Münster, 2014-06-03, 03 S 37/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 03 S 37/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-03
Aktenzeichen: 03 S 37/14
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0603.03S37.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 03 S 37/14
Tenor
Die Berufung vom 12.03.2014 gegen das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 19.02.2014 – Aktenzeichen 8 C 2524/13 – wird zurückgewiesen.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.Die Berufungsklägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.Der Streitwert für die Berufung beträgt 2.000,00 EUR.
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