025 O 22/14•Landgericht Münster, 2014-06-04, 025 O 22/14
Landgericht Münster, 2014-06-04, 025 O 22/14
025 O 22/14Kantonsgericht04.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 025 O 22/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-04
Aktenzeichen: 025 O 22/14
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0604.025O22.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Landgericht Münster erklärt den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig (§ 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG).
und verweist den Rechtsstreit von Amts wegen ohne mündliche Verhandlung gemäß §§ 17 a Abs. 2 GVG, 2, 48 Abs. 1 ArbGG an das Arbeitsgericht Münster.
Aus diesem Grund wird der anberaumte Termin vom 03.07.2014 aufgehoben.
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