012 O 470/12•Landgericht Münster, 2014-06-30, 012 O 470/12
Landgericht Münster, 2014-06-30, 012 O 470/12
012 O 470/12Kantonsgericht30.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 012 O 470/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-30
Aktenzeichen: 012 O 470/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0630.012O470.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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