Landgericht Münster, 2014-08-08, 011 O 279/11

011 O 279/11Kantonsgericht08.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 011 O 279/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-08

Aktenzeichen: 011 O 279/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0808.011O279.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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