011 O 279/11•Landgericht Münster, 2014-08-08, 011 O 279/11
Landgericht Münster, 2014-08-08, 011 O 279/11
011 O 279/11Kantonsgericht08.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 011 O 279/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-08
Aktenzeichen: 011 O 279/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0808.011O279.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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