Landgericht Münster, 2014-09-03, 5 T 326/14

5 T 326/14Kantonsgericht03.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 326/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-03

Aktenzeichen: 5 T 326/14

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0903.5T326.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil- ( Beschwerde-) Kammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.