014 O 67/14•Landgericht Münster, 2014-09-25, 014 O 67/14
Landgericht Münster, 2014-09-25, 014 O 67/14
014 O 67/14Kantonsgericht25.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 014 O 67/14 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-25
Aktenzeichen: 014 O 67/14
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0925.014O67.14.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 203,23 € sowie 83,54 € außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.04.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 97,5 % und die Beklagte zu 2,5 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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