Landgericht Münster, 2014-09-25, 014 O 67/14

014 O 67/14Kantonsgericht25.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 014 O 67/14 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-25

Aktenzeichen: 014 O 67/14

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:0925.014O67.14.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 203,23 € sowie 83,54 € außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.04.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 97,5 % und die Beklagte zu 2,5 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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