Landgericht Münster, 2014-10-13, 12 O 541/13

12 O 541/13Kantonsgericht13.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 12 O 541/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-13

Aktenzeichen: 12 O 541/13

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:1013.12O541.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger aus seiner Rechnung vom 07.04.2011 für den Leistungszeitraum am 10.06.2010 sowie zwischen dem 16.06.2010, 17:00 Uhr und dem 05.03.2011, 16:25 Uhr keine Forderung in Höhe von 38.592,76 € zusteht.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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