Landgericht Münster, 2014-11-13, 08 O 416/12

08 O 416/12Kantonsgericht13.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 08 O 416/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-13

Aktenzeichen: 08 O 416/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:1113.08O416.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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