Landgericht Münster, 2014-11-20, 014 O 119/14

014 O 119/14Kantonsgericht20.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 014 O 119/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-20

Aktenzeichen: 014 O 119/14

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:1120.014O119.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist bzgl. der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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