7 KLs-45 Js 832/11-14/14•Landgericht Münster, 2014-11-24, 7 KLs-45 Js 832/11-14/14
Landgericht Münster, 2014-11-24, 7 KLs-45 Js 832/11-14/14
7 KLs-45 Js 832/11-14/14Kantonsgericht24.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 7 KLs-45 Js 832/11-14/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-24
Aktenzeichen: 7 KLs-45 Js 832/11-14/14
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:1124.7KLS45JS832.11.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird kostenpflichtig wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 4 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Gegen den Angeklagten wird der Verfall von Wertersatz in Höhe eines Geldbetrages von 86.008,46 € angeordnet.
Angewendete Vorschriften: §§ 299 Abs. 2, 300 S. 1, S. 2 Nr. 2, 53, 56, 73, 73 a StGB
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