Landgericht Münster, 2014-12-18, 111 O 26/12

111 O 26/12Kantonsgericht18.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 111 O 26/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-18

Aktenzeichen: 111 O 26/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:1218.111O26.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % leistet.

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