Landgericht Münster, 2014-12-19, 010 O 229/14

010 O 229/14Kantonsgericht19.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 010 O 229/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-19

Aktenzeichen: 010 O 229/14

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2014:1219.010O229.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.109,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2014 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 116,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 84 % und die Beklagten zu 16 %.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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