02 O 131/10•Landgericht Münster, 2015-02-18, 02 O 131/10
Landgericht Münster, 2015-02-18, 02 O 131/10
02 O 131/10Kantonsgericht18.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 02 O 131/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-18
Aktenzeichen: 02 O 131/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0218.02O131.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 64.759,73 nebst 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus EUR 119.696,42 vom 28.09.2009 bis zum 19.01.2010 sowie aus EUR 64.759,73 seit dem 20.01.2010 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin EUR 1.479,90 nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2010 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.