Landgericht Münster, 2015-02-18, 02 O 131/10

02 O 131/10Kantonsgericht18.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 02 O 131/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-18

Aktenzeichen: 02 O 131/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0218.02O131.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 64.759,73 nebst 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus EUR 119.696,42 vom 28.09.2009 bis zum 19.01.2010 sowie aus EUR 64.759,73 seit dem 20.01.2010 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin EUR 1.479,90 nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2010 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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