9 KLs 61 Js 1765/13 (22/14)•Landgericht Münster, 2015-02-20, 9 KLs 61 Js 1765/13 (22/14)
Landgericht Münster, 2015-02-20, 9 KLs 61 Js 1765/13 (22/14)
9 KLs 61 Js 1765/13 (22/14)Kantonsgericht20.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 9 KLs 61 Js 1765/13 (22/14) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-20
Aktenzeichen: 9 KLs 61 Js 1765/13 (22/14)
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0220.9KLS61JS1765.13.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren neun Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 5; 267 Abs. 1, Abs. 4; 25 Abs. 2; 52; 53 StGB.
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