114 O 87/13•Landgericht Münster, 2015-03-12, 114 O 87/13
Landgericht Münster, 2015-03-12, 114 O 87/13
114 O 87/13Kantonsgericht12.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 114 O 87/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-12
Aktenzeichen: 114 O 87/13
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0312.114O87.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 29.01.2015 bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.
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