Landgericht Münster, 2015-03-12, 114 O 87/13

114 O 87/13Kantonsgericht12.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 114 O 87/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-12

Aktenzeichen: 114 O 87/13

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0312.114O87.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 29.01.2015 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.

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