014 O 246/14•Landgericht Münster, 2015-03-26, 014 O 246/14
Landgericht Münster, 2015-03-26, 014 O 246/14
014 O 246/14Kantonsgericht26.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 014 O 246/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-26
Aktenzeichen: 014 O 246/14
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0326.014O246.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
wird gemäß § 63 Abs. 3 GKG der im Urteil vom 24.02.2015 festgesetzte Streitwert des Verfahrens geändert und auf 239.914,10 Euro festgesetzt.
Davon entfallen auf das Prozessrechtsverhältnis des Klägers zu der Beklagten zu 1): 174.080,04 €.
Auf das Prozessrechtsverhältnis des Klägers zu der Beklagten zu 2): 65.834,06 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.