025 O 135/13•Landgericht Münster, 2015-04-14, 025 O 135/13
Landgericht Münster, 2015-04-14, 025 O 135/13
025 O 135/13Kantonsgericht14.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 025 O 135/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-14
Aktenzeichen: 025 O 135/13
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0414.025O135.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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