05 T 58/15•Landgericht Münster, 2015-05-11, 05 T 58/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 05 T 58/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-11
Aktenzeichen: 05 T 58/15
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:0511.05T58.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Wert: 1.590,44 Euro
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