Landgericht Münster, 2016-01-12, 03 S 55/15

03 S 55/15Kantonsgericht12.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 03 S 55/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-12

Aktenzeichen: 03 S 55/15

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0112.03S55.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivil-(Berufungs-)Kammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.04.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts X unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den erstinstanzlich tenorierten Betrag hinaus weitere 336,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.01.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 38 % und die Beklagte zu 62 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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