Landgericht Münster, 2016-01-13, 4 O 106/15

4 O 106/15Kantonsgericht13.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 4 O 106/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-13

Aktenzeichen: 4 O 106/15

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0113.4O106.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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