Landgericht Münster, 2016-01-28, 2 Qs - 540 Js 6/16 - 5/16

2 Qs - 540 Js 6/16 - 5/16Kantonsgericht28.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Qs - 540 Js 6/16 - 5/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-01-28

Aktenzeichen: 2 Qs - 540 Js 6/16 - 5/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0128.2QS540JS6.16.5.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafkammer - Beschwerdekammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.

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