Landgericht Münster, 2016-02-22, 5 T 42/16

5 T 42/16Kantonsgericht22.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 42/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-22

Aktenzeichen: 5 T 42/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0222.5T42.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Haftantrag der beteiligten Ausländerbehörde vom 05.01.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der beteiligten Ausländerbehörde auferlegt. Eine etwaige Gerichtskostenfreiheit bleibt unberührt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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