2 Kls 540 Js 290/15 - 7/15•Landgericht Münster, 2016-03-07, 2 Kls 540 Js 290/15 - 7/15
Landgericht Münster, 2016-03-07, 2 Kls 540 Js 290/15 - 7/15
2 Kls 540 Js 290/15 - 7/15Kantonsgericht07.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 Kls 540 Js 290/15 - 7/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-07
Aktenzeichen: 2 Kls 540 Js 290/15 - 7/15
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0307.2KLS540JS290.15.7.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafkammer
Tenor
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Der Angeschuldigte ist für die erlittene Durchsuchungsmaßnahme am 31. Juli 2015 aus der Staatskasse zu entschädigen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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