Landgericht Münster, 2016-03-11, 14 O 322/15

14 O 322/15Kantonsgericht11.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 14 O 322/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-11

Aktenzeichen: 14 O 322/15

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0311.14O322.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

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