14 O 322/15•Landgericht Münster, 2016-03-11, 14 O 322/15
Landgericht Münster, 2016-03-11, 14 O 322/15
14 O 322/15Kantonsgericht11.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 14 O 322/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-11
Aktenzeichen: 14 O 322/15
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0311.14O322.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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