023 O 34/16•Landgericht Münster, 2016-07-01, 023 O 34/16
Landgericht Münster, 2016-07-01, 023 O 34/16
023 O 34/16Kantonsgericht01.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 023 O 34/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-01
Aktenzeichen: 023 O 34/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0701.023O34.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, das an sie verpachtete Objekt N (ehemals Diskothek "B") mit sämtlichen Räumlichkeiten sowie der zum Objekt gehörenden Parkplatzfläche von circa 30.000 qm an den Kläger herauszugeben nebst sämtlichen zum Objekt gehörenden Schlüsseln.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 €.
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