Landgericht Münster, 2016-07-01, 023 O 34/16

023 O 34/16Kantonsgericht01.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 023 O 34/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-01

Aktenzeichen: 023 O 34/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0701.023O34.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, das an sie verpachtete Objekt N (ehemals Diskothek "B") mit sämtlichen Räumlichkeiten sowie der zum Objekt gehörenden Parkplatzfläche von circa 30.000 qm an den Kläger herauszugeben nebst sämtlichen zum Objekt gehörenden Schlüsseln.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 €.

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