Landgericht Münster, 2016-09-19, 011 O 145/16

011 O 145/16Kantonsgericht19.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 011 O 145/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-19

Aktenzeichen: 011 O 145/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0919.011O145.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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