011 O 145/16•Landgericht Münster, 2016-09-19, 011 O 145/16
Landgericht Münster, 2016-09-19, 011 O 145/16
011 O 145/16Kantonsgericht19.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 011 O 145/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-19
Aktenzeichen: 011 O 145/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2016:0919.011O145.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.