5 T 30/17•Landgericht Münster, 2017-01-31, 5 T 30/17
Landgericht Münster, 2017-01-31, 5 T 30/17
5 T 30/17Kantonsgericht31.01.2017
Regest
Faktische Unterhaltspflichten gegenüber nicht leiblichen Kindern in Bedarfsgemeinschaft sind im Rahmen des § 850 f ZPO nicht zu berücksichtigen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 30/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-31
Aktenzeichen: 5 T 30/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0131.5T30.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Normen: InsO § 36 Abs. 1 Satz 2; ZPO 850 f Abs. 1 lit. a
Leitsätze
Faktische Unterhaltspflichten gegenüber nicht leiblichen Kindern in Bedarfsgemeinschaft sind im Rahmen des § 850 f ZPO nicht zu berücksichtigen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.