Landgericht Münster, 2017-02-01, 5 T 785/16

5 T 785/16Kantonsgericht01.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 785/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-01

Aktenzeichen: 5 T 785/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0201.5T785.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde)-Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die im angefochtenen Beschluss erfolgte Haftanordnung den Betroffenen bis zum 30.01.2017 in seinen Rechten verletzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben.

Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen Auslagen des Betroffenen werden zu 5/6 dem Kreis Steinfurt auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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