026 O 55/16•Landgericht Münster, 2017-02-06, 026 O 55/16
Landgericht Münster, 2017-02-06, 026 O 55/16
026 O 55/16Kantonsgericht06.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 026 O 55/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-06
Aktenzeichen: 026 O 55/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0206.026O55.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
erklärt sich das Landgericht Münster für örtlich und sachlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin gemäß § 87 GWB ohne mündliche Verhandlung
an das Landgericht Dortmund .
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