Landgericht Münster, 2017-05-11, 02 S 8/16

02 S 8/16Kantonsgericht11.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 02 S 8/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-11

Aktenzeichen: 02 S 8/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0511.02S8.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.08.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tecklenburg – 13 C 71/16 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.