06 S 82/16•Landgericht Münster, 2017-07-25, 06 S 82/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 06 S 82/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-25
Aktenzeichen: 06 S 82/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0725.06S82.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Ahaus vom 06.07.2016 – 15 C 106/15 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 58,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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