Landgericht Münster, 2017-11-03, 021 O 97/16

021 O 97/16Kantonsgericht03.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 021 O 97/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-03

Aktenzeichen: 021 O 97/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:1103.021O97.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Auf Seite 6 letzter Absatz und Seite 7 erster Absatz des Urteils werden im 2. Satz des Absatzes die Worte „die von den persönlich haftenden Gesellschaftern der Beklagten vermittelte“ ersatzlos gestrichen.

Im Übrigen wird der Tatbestandsberichtigungsantrag zurückgewiesen.

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