021 O 97/16•Landgericht Münster, 2017-11-03, 021 O 97/16
Landgericht Münster, 2017-11-03, 021 O 97/16
021 O 97/16Kantonsgericht03.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 021 O 97/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-03
Aktenzeichen: 021 O 97/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:1103.021O97.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Auf Seite 6 letzter Absatz und Seite 7 erster Absatz des Urteils werden im 2. Satz des Absatzes die Worte „die von den persönlich haftenden Gesellschaftern der Beklagten vermittelte“ ersatzlos gestrichen.
Im Übrigen wird der Tatbestandsberichtigungsantrag zurückgewiesen.
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