Landgericht Münster, 2017-11-23, 025 O 90/17

025 O 90/17Kantonsgericht23.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 025 O 90/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-23

Aktenzeichen: 025 O 90/17

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:1123.025O90.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 08.11.2017 bleibt aufrechterhalten.

Die einstweilige Verfügung vom 07.11.2017 (vormals 12 O 391/17) wird

aufgehoben und der ihr zugrundeliegende Antrag abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen Herr N1 und die M1.

Die außergerichtlichen Kosten der M2 tragen Herr N1 und die M1.

Die außergerichtlichen Kosten von Frau T trägt die M1.

Im Übrigen werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

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