025 O 90/17•Landgericht Münster, 2017-11-23, 025 O 90/17
Landgericht Münster, 2017-11-23, 025 O 90/17
025 O 90/17Kantonsgericht23.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 025 O 90/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-23
Aktenzeichen: 025 O 90/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:1123.025O90.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 08.11.2017 bleibt aufrechterhalten.
Die einstweilige Verfügung vom 07.11.2017 (vormals 12 O 391/17) wird
aufgehoben und der ihr zugrundeliegende Antrag abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen Herr N1 und die M1.
Die außergerichtlichen Kosten der M2 tragen Herr N1 und die M1.
Die außergerichtlichen Kosten von Frau T trägt die M1.
Im Übrigen werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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