Landgericht Münster, 2017-12-08, 22 O 132/13

22 O 132/13Kantonsgericht08.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 22 O 132/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-08

Aktenzeichen: 22 O 132/13

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:1208.22O132.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die

Beklagte vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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