5 T 598/17•Landgericht Münster, 2017-12-19, 5 T 598/17
Landgericht Münster, 2017-12-19, 5 T 598/17
5 T 598/17Kantonsgericht19.12.2017
Regest
Ein Abschlag von 40 % ist bei Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse im Nachlassinsolvenzverfahren(hier lediglich Guthaben auf dem Nachlasstreuhandkonto) und aufgrund der Tatsache, dass aufgrund zuvor eingerichteten Nachlasspflegschaft weder Erben noch Nachlassgegenstände zu ermitteln sind, sowie angesichts der geringen Gläubigerzahl(hier drei) angemessen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 598/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-19
Aktenzeichen: 5 T 598/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:1219.5T598.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-(Kammer)
Normen: InsO §§ 63, 64 Absatz 2; InsVV §§ 1 bis 3
Leitsätze
Ein Abschlag von 40 % ist bei Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse im Nachlassinsolvenzverfahren(hier lediglich Guthaben auf dem Nachlasstreuhandkonto) und aufgrund der Tatsache, dass aufgrund zuvor eingerichteten Nachlasspflegschaft weder Erben noch Nachlassgegenstände zu ermitteln sind, sowie angesichts der geringen Gläubigerzahl(hier drei) angemessen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.582,20 EUR festgesetzt.
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