Landgericht Münster, 2017-12-19, 5 T 598/17

5 T 598/17Kantonsgericht19.12.2017

Regest

Ein Abschlag von 40 % ist bei Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse im Nachlassinsolvenzverfahren(hier lediglich Guthaben auf dem Nachlasstreuhandkonto) und aufgrund der Tatsache, dass aufgrund zuvor eingerichteten Nachlasspflegschaft weder Erben noch Nachlassgegenstände zu ermitteln sind, sowie angesichts der geringen Gläubigerzahl(hier drei) angemessen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 598/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-19

Aktenzeichen: 5 T 598/17

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:1219.5T598.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-(Kammer)

Normen: InsO §§ 63, 64 Absatz 2; InsVV §§ 1 bis 3

Leitsätze

Ein Abschlag von 40 % ist bei Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse im Nachlassinsolvenzverfahren(hier lediglich Guthaben auf dem Nachlasstreuhandkonto) und aufgrund der Tatsache, dass aufgrund zuvor eingerichteten Nachlasspflegschaft weder Erben noch Nachlassgegenstände zu ermitteln sind, sowie angesichts der geringen Gläubigerzahl(hier drei) angemessen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.582,20 EUR festgesetzt.

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