024 O 36/15•Landgericht Münster, 2018-01-24, 024 O 36/15
Landgericht Münster, 2018-01-24, 024 O 36/15
024 O 36/15Kantonsgericht24.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 024 O 36/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-24
Aktenzeichen: 024 O 36/15
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0124.024O36.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
- Auf den Klageantrag zu 1) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin
13.271,39 € (dreizehntausendzweihunderteinundsiebzig 39/100 Euro)
nebst 5 Prozentpunkten Zinsen oberhalb des Basiszins-
satzes seit dem 11.06.2015 zu zahlen.
- Es wird festgestellt, dass sich der Klageantrag zu 2) gemäß Klageschrift
vom 23.06.2005 in der Hauptsache erledigt hat.
- Auf den Klageantrag zu 3) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 32.415,00 € als
Kostenvorschuss zu zahlen.
- Auf den Klageantrag zu 6) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 4.377,50 €
nebst 5 Prozentpunkten Zinsen oberhalb des Basiszinssatzes seit dem 13.10.2017 zu
zahlen.
- Auf den hilfsweise gestellten Klageantrag zu 8) wird festgestellt, dass die Beklagte
verpflichtet ist, einen Teilbetrag in Höhe von 55.057,14 € als weiteren Vorschuss an die
Klägerin zu zahlen für den Fall, dass nach Errichtung der Kompensationsanlage der
Transformator nicht den Anforderungen des E-Checks genügt.
Im Übrigen werden die Klageanträge abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 52 % von der Klägerin und zu 48 % von der Beklagten getragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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