016 O 213/17•Landgericht Münster, 2018-03-29, 016 O 213/17
Landgericht Münster, 2018-03-29, 016 O 213/17
016 O 213/17Kantonsgericht29.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 016 O 213/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-29
Aktenzeichen: 016 O 213/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0329.016O213.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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